Ihre Fahrlizenz für Flurförderzeuge
Mitarbeiter, die in einem Betrieb Flurförderfahrzeuge (u.a. Stapler) führen, sollten mit dem Umgang, der Steuerung und Technik der Maschine vertraut sein, dass sie das Gerät fach- und somit sicherheitsgerecht bedienen können.
Wir führen regelmäßig InHouse - Schulungen zum Erwerb des Fahrausweises durch sowie jährliche Unterweisungen von Teilnehmern mit Fahrausweisen.
Ein sich im Haus befindendes Flurförderzeug wird benötigt.
Der Fahrausweis für Flurförderzeuge wird von der Berufsgenossenschaft anerkannt.
Unsere Schulungen werden gemäß DGUV V68,
DGUV G-308-001, BGU A1 §4 und §15 sowie ArbSchG. §12 und §15 durchgeführt.
Voraussetzungen für die Teilnahme:
• Vollendete 18 Jahre
• Körperliche und geistige Eignung sowie zuverlässiges und verantwortungsbewusstes Handeln
• Das Verständnis für technische Zusammenhänge
• Die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können
• Gute Deutschkenntnisse und gute motorische Fähigkeiten
Inhalt:
Theorie
Praxis:
Sicherheit durch Ausbildung
Diese Weiterbildung vermittelt Ihren Mitarbeitern die notwendigen theoretischen und praktischen Grundlagen, deren Kenntnisse Voraussetzungen für die korrekte Bedienung von Kranen sind.
Wir führen regelmäßig InHouse - Schulungen zum Erwerb des Fahrausweises durch sowie jährliche Unterweisungen von Teilnehmern mit Fahrausweisen.
Ein sich im Haus befindender Kran wird benötigt.
Der Fahrausweis für Krane wird von der Berufsgenossenschaft anerkannt.
Unsere Schulungen werden gemäß DGUV V52, BetrSichV. , DGUV V1, DGUV G-309-003 sowie dem ArbSchG. durchgeführt.
Voraussetzungen für die Teilnahme:
• Vollendete 18 Jahre
• Körperliche und geistige Eignung sowie zuverlässiges und verantwortungsbewusstes Handeln
• Das Verständnis für technische Zusammenhänge
• Die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können
• Gute Deutschkenntnisse und gute motorische Fähigkeiten
Inhalt:
Theorie:
Praxis:
Mit Sicherheit hoch hinaus
Immer wenn in der Höhe gearbeitet wird, werden hierzu Hubarbeitsbühnen verschiedenster Bauart verwendet. Auch wenn Hubarbeitsbühnen eine
der sichersten Möglichkeiten sind in der Höhe zu arbeiten, häufen sich hierzu die Unfallmeldungen.
Durch den DGUV Grundsatz 308-008 “Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen”, werden von den Berufsgenossenschaften nun klare Ausbildungsgrundsätze für die Bediener von Hubarbeitsbühnen vorgegeben. Ohne diese vorgeschriebene Ausbildung dürfen keine Arbeiten mit Arbeitsbühnen durchgeführt werden.
Wir führen regelmäßig InHouse – Schulungen zum Erwerb des Fahrausweises durch. Ebenso bieten wir die jährliche Unterweisung von Teilnehmern mit Bedienausweisen an.
Eine sich im Haus befindliche Hubarbeitsbühne wird benötigt.
Unsere Seminar werden nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften
gehalten. Unsere Schulungen zum Bediener von Hubarbeitsbühnen werden gemäß DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-500, DGUV Grundsatz 308-008, DGUVInformation 208-019 sowie der internationalen Norm ISO 18878 und dem ArbSchG durchgeführt.
Voraussetzung für die Teilnahme:
Inhalt:
Ihre Fahrlizenz für Flurförderzeuge
Mitarbeiter, die in einem Betrieb Flurförderfahrzeuge (u.a. Stapler) führen, sollten mit dem Umgang, der Steuerung und Technik der Maschine vertraut sein, dass sie das Gerät fach- und somit sicherheitsgerecht bedienen können.
Wir führen regelmäßig InHouse - Schulungen zum Erwerb des Fahrausweises durch sowie jährliche Unterweisungen von Teilnehmern mit Fahrausweisen.
Ein sich im Haus befindendes Flurförderzeug wird benötigt.
Der Fahrausweis für Flurförderzeuge wird von der Berufsgenossenschaft anerkannt.
Unsere Schulungen werden gemäß DGUV V68,
DGUV G-308-001, BGU A1 §4 und §15 sowie ArbSchG. §12 und §15 durchgeführt.
Voraussetzungen für die Teilnahme:
• Vollendete 18 Jahre
• Körperliche und geistige Eignung sowie zuverlässiges und verantwortungsbewusstes Handeln
• Das Verständnis für technische Zusammenhänge
• Die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können
• Gute Deutschkenntnisse und gute motorische Fähigkeiten
Inhalt:
Theorie
Praxis:
Sicherheit durch Ausbildung
Diese Weiterbildung vermittelt Ihren Mitarbeitern die notwendigen theoretischen und praktischen Grundlagen, deren Kenntnisse Voraussetzungen für die korrekte Bedienung von Kranen sind.
Wir führen regelmäßig InHouse - Schulungen zum Erwerb des Fahrausweises durch sowie jährliche Unterweisungen von Teilnehmern mit Fahrausweisen.
Ein sich im Haus befindender Kran wird benötigt.
Der Fahrausweis für Krane wird von der Berufsgenossenschaft anerkannt.
Unsere Schulungen werden gemäß DGUV V52, BetrSichV. , DGUV V1, DGUV G-309-003 sowie dem ArbSchG. durchgeführt.
Voraussetzungen für die Teilnahme:
• Vollendete 18 Jahre
• Körperliche und geistige Eignung sowie zuverlässiges und verantwortungsbewusstes Handeln
• Das Verständnis für technische Zusammenhänge
• Die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können
• Gute Deutschkenntnisse und gute motorische Fähigkeiten
Inhalt:
Theorie:
Praxis:
Mit Sicherheit hoch hinaus
Immer wenn in der Höhe gearbeitet wird, werden hierzu Hubarbeitsbühnen verschiedenster Bauart verwendet. Auch wenn Hubarbeitsbühnen eine
der sichersten Möglichkeiten sind in der Höhe zu arbeiten, häufen sich hierzu die Unfallmeldungen.
Durch den DGUV Grundsatz 308-008 “Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen”, werden von den Berufsgenossenschaften nun klare Ausbildungsgrundsätze für die Bediener von Hubarbeitsbühnen vorgegeben. Ohne diese vorgeschriebene Ausbildung dürfen keine Arbeiten mit Arbeitsbühnen durchgeführt werden.
Wir führen regelmäßig InHouse – Schulungen zum Erwerb des Fahrausweises durch. Ebenso bieten wir die jährliche Unterweisung von Teilnehmern mit Bedienausweisen an.
Eine sich im Haus befindliche Hubarbeitsbühne wird benötigt.
Unsere Seminar werden nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften
gehalten. Unsere Schulungen zum Bediener von Hubarbeitsbühnen werden gemäß DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-500, DGUV Grundsatz 308-008, DGUVInformation 208-019 sowie der internationalen Norm ISO 18878 und dem ArbSchG durchgeführt.
Voraussetzung für die Teilnahme:
Inhalt:
Die Schulungen werden ausschliesslich in deutscher Sprache gehalten. Kenntnisse der deutschen Sprache sind Vorraussetzung. Die schriftliche Prüfung kann nach erfolgter Schulung in folgenden sieben Sprachen abgelegt werden:
Weitere Sprachen auf Anfrage!
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