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Prüfung von Arbeitsmitteln

Jährliche Prüfung verschiedener Arbeitsmittel


Nur geprüftes Arbeitsmaterial ist gutes Arbeitsmaterial. Unsere Profis erproben herstellerunabhängig sämtliche Regalanlagen sowie Leitern und Tritte jeder Art. So stellen wir sicher, dass in ihrem Betrieb alles sicher und nach Vorschrift läuft.

Unsere regelmäßigen, jährlichen Sicherheitsprüfungen sind gemäß der
 Vorschriften der Berufsgenossenschaft.

Prüfung von Tritten und Leitern

Unfälle zu vermeiden, steht beim Arbeitsschutz an erster Stelle. Regelmäßige Wartung der technischen Geräte, aber auch die Überprüfung der Arbeitsbedingungen tragen zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Dabei ist ein nicht zu unterschätzender Bereich der Arbeitssicherheit Leitern und Tritte auf ihre einwandfreie Funktion zu überprüfen. Unsere Spezialisten sind im Raum Südbaden (Landkreis Rastatt, Landkreis Karlsruhe, Ortenaukreis etc.) für Sie unterwegs! Wir prüfen gemäß DGUV I 208-016, BetrSichV 

Prüfung
 von Regalanlagen

Regaleinrichtungen unterliegen der Betriebs­sicherheits­verordnung, sind monatlich einer Sichtprüfung zu unterziehen und im Intervall von 12 Monaten durch fachkundiges Personal zu prüfen. Während die Sichtprüfung vom Unternehmen selbst vorgenommen werden kann, darf die 12-monatige Regalprüfung nur durch zertifizierte Regalinspekteure, gemäß Sachkundenachweis DIN EN 15635, BetrSichV und DGUV 108-007 durchgeführt werden.
Regalprüfungen werden im Raum Südbaden verrichtet. Schreiben Sie uns an, für Ihr individuelles Angebot!

Prüfung von Anschlagmitteln

Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel wie z.B Ketten, Hebebänder, Spanngurte, Seile, Haken, Ösen und Schäkel sowie Teleskopgabeln, Haken- und Hebegeschirre, Traversen, Klemmen, Greifer, Fassheber u.v.m werden bei jedem Einsatz erheblichen Belastungen ausgesetzt. Um die Sicherheit, Ihrer Mitarbeitern und Ihrer Ware, zu gewährleisten, sind Sie als Betreiber solcher Arbeitsmittel verpflichtet, diese in regelmäßigen Abständen von befähigten Personen oder Sachkundigen prüfen zu lassen.

 

Mit MS-Arbeitsschutz an Ihrer Seite erfolgt die Prüfung nach DGUV-R 100-500 BetrSichV & ArbschGzuverlässig, professionell und fachgerecht.

Prüfung von PSAgA

(Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)


Die regelmäßige Überprüfung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz ist entscheidend für die Sicherheit und den Schutz am Arbeitsplatz. Laut der DGUV Regel 112-198 sind Unternehmen verpflichtet, die PSA gemäß den Vorgaben des Herstellers sowie unter Berücksichtigung der spezifischen Einsatzbedingungen und betrieblichen Gegebenheiten überprüfen zu lassen.

 

Hierbei sind verschiedene Szenarien zu berücksichtigen, etwa Arbeitsplätze mit hohen Temperaturen oder die Nutzung durch wechselnde Mitarbeiter. Unabhängig von diesen Faktoren ist eine Überprüfung mindestens einmal jährlich erforderlich.

 

Die Prüfung muss von einer fachkundigen Person durchgeführt werden, um den einwandfreien Zustand und die Sicherheit der Ausrüstung sicherzustellen. Der Prüfservice für PSA von MS-Arbeitsschutz bietet eine zügige und effektive Überprüfung der PSA an.


Prüfung von Steigleitern


Prüfung von ortsfesten Steigleitern und Steigeisengänge nach ASR A1.8, DGUV I 208-032 und DGUV Regel 103-007


Steigleitern und Steigeisengänge finden Ihre Anwendung an baulichen Anlagen wie z.B. an Gebäuden, Maschinen, Schächte, Schleusen, Anlegestellen, Tankanlagen, Silos, und Tankwagen.

Ortsfeste Steigleitern und Steigeisengänge  müssen regelmäßig geprüft werden. Die Prüffristen werden anhand einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Dabei spielen folgende Faktoren eine wichtige Rolle: Material der Steigleiter, Einsatzort, Umweltbedingungen und Witterungsverhältnisse.

MS-Arbeitsschutz führt für Sie die Erstprüfungen sowie die wiederkehrenden Prüfungen für ortsfesten Steigleitern & Steigeisengänge.

Die Prüfergebnisse werden dokumentiert und die Steigleitern/Steigeisengänge mit einem Prüfsiegel versehen.

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